Im Herbst 2023 wurden die neuen Regelungen rund um die kommunale Wärmeplanung auf Bundesebene beschlossen. Aufgrund des Niedersächsischen Klimagesetzes steht das Thema in Niedersachsen schon seit einiger Zeit bei auf dem Plan. Hiernach sind Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung erstmals bis 31.12.2026 zu erstellen. Nach Bundesgesetz müssen kleinere Kommunen bis 100.000 Einwohnenden einen Wärmeplan bis 30.06.2028 erstellen, wobei für sehr kleine Kommunen bis 10.000 Einwohnende Sonderregelungen in Form von vereinfachten Verfahren gelten können, soweit das Land Niedersachsen dies vorsieht.
Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus drei Teilschritten: Für die Bestandsanalyse müssen alle relevanten Daten gesammelt und erfasst werden. Dazu gehören Wärmebedarfe oder -Verbräuche, wärmebezogene Treibhausgas-Emissionen, Gebäudedaten sowie die Wärmeversorgungsstruktur. Aus diesen Daten wird eine Potenzialanalyse erstellt. Wo kann der Wärmebedarf gesenkt werden? Wie kann eine Versorgung durch erneuerbare Energien aussehen? Wo sind Potenziale für Geothermie, wo für Abwärme? Danach werden Szenarien gebildet, wie die Wärmeversorgung auf Grundlage dieser Potenziale aussehen kann, sodass bis 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sichergestellt ist. Idealerweise folgen Maßnahmenpläne, wie die Kommune die Szenarien umsetzen kann. Den gesamten Prozess begleitet ein Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess. Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess und ist an dieser Stelle nicht abgeschlossen. Eine Fortschreibung erfolgt laut NKlimaG ab dem Jahr 2027, laut Bundesgesetz alle fünf Jahre.
Bei Fragen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung sprechen Sie uns gerne an. Online finden Sie weitergehende Informationen auf den Websites der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.