Kommunale Wärmeplanung

Im Herbst 2023 wurden die neuen Regelungen rund um die kommunale Wärmeplanung auf Bundesebene beschlossen. Aufgrund des Niedersächsischen Klimagesetzes steht das Thema in Niedersachsen schon seit einiger Zeit auf dem Plan. Hiernach sind Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen verpflichteteine kommunale Wärmeplanung erstmals bis zum 31.12.2026 zu erstellen. Nach Bundesgesetz müssen kleinere Kommunen bis 100.000 Einwohnenden einen Wärmeplan bis 30.06.2028 erstellen, wobei für sehr kleine Kommunen bis 10.000 Einwohnende Sonderregelungen in Form von vereinfachten Verfahren gelten können, soweit das Land Niedersachsen dies vorsieht. 

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus drei Teilschritten: Für die Bestandsanalyse müssen alle relevanten Daten gesammelt und erfasst werden. Dazu gehören Wärmebedarfe oder -verbräuche, wärmebezogene Treibhausgas-Emissionen, Gebäudedaten sowie die Wärmeversorgungsstruktur. Aus diesen Daten wird eine Potenzialanalyse erstellt. Wo kann der Wärmebedarf gesenkt werden? Wie kann eine Versorgung durch erneuerbare Energien aussehen? Wo sind Potenziale für Geothermie, wo für Abwärme? Danach werden Szenarien gebildet, wie die Wärmeversorgung auf Grundlage dieser Potenziale aussehen kann, sodass bis 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sichergestellt ist. Idealerweise folgen Maßnahmenpläne, wie die Kommune die Szenarien umsetzen kann. Den gesamten Prozess begleitet ein Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess. Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess und ist an dieser Stelle nicht abgeschlossen. Eine Fortschreibung erfolgt laut NKlimaG ab dem Jahr 2027, laut Bundesgesetz alle fünf Jahre. 

Die Mythen der Kommunalen Wärmeplanung


Warum Sie nicht frieren müssen

Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Geschichte voller Missverständnisse – auch durch die missglückte Kommunikation der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes. Doch was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für die Heizungen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nienburg/Weser und was bedeutet sie eigentlich nicht?

Wenn die Kommunale Wärmeplanung vorliegt, gilt für mich das GEG. --> Falsch

Der Wärmeplan löst keine Pflichten, aber auch keine Rechte aus. So gilt dann weder die aus dem GEG abgeleitete Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien für die privaten Heizungen noch geht die Kommune damit eine Verpflichtung ein, für Wärmenetze zu sorgen. Vielmehr ist ein frühes Vorliegen des Wärmeplans vorteilhaft für Bürgerinnen und Bürger, da sie mehr Zeit haben, sich auf Basis des Wärmeplans über ihre eigene zukünftige Wärmeversorgung Gedanken zu machen. Das GEG gilt für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nienburg/Weser ab dem 30.06.2028. Die einzige Ausnahme bilden so genannte Fernwärmevorranggebiete, welche durch die Kommune nach der Wärmeplanung erlassen werden können. In diesen Gebieten gilt das GEG bereits einen Monat nach dem Tag des Erlasses, wie zuletzt in Hannover geschehen. Dass im Landkreis Nienburg/Weser solche Gebiete vor dem 30.06.2028 festgelegt werden, ist als unwahrscheinlich einzuschätzen.

Wenn das GEG gilt, muss ich meine Heizung austauschen. --> Falsch

Die eingebauten Heizungen, auch fossil, haben Bestandsschutz, dürfen weiter betrieben werden und auch bei Defekten nach dem 30.06.2028 repariert werden. Das bedeutet, erst nach einem irreparablen Heizungsschaden (Havarie) gilt für die neue Heizung die Verpflichtung, mit 65 % erneuerbaren Energien zu heizen. Auch bei Havarie haben Bürgerinnen und Bürger eine Übergangsfrist von 5 Jahren ab Feststellung, in denen sie eine (fossile) Zwischenlösung betreiben können. Ab dem 01.01.2045 ist dann jedoch der Betrieb von fossilen Heizsystemen endgültig verboten.

Nach der Kommunalen Wärmeplanung kann ich mich automatisch an ein Wärmenetz anschließen. --> Falsch

Die Kommunale Wärmeplanung ist keine Netzplanung. Sie gibt lediglich Auskunft darüber, wo ein Wärmenetz Sinn ergeben würde. Zu einem Wärmenetz gehört immer ein Investor, der das Netz betreibt und den Anschlussnehmenden die Wärme verkauft. Dieser Investor muss zunächst gefunden und das Netz muss genehmigt und erbaut werden. Dieser Prozess kann Jahre dauern. Daher kann es sinnvoll sein, wenn das eigene Gebäude in einem voraussichtlichen Netzgebiet liegt, sich in der Zwischenzeit Gedanken über eine individuelle Zwischenlösung zu machen, gerade wenn die vorhandene Heizung schon mehr als 20 Jahre alt ist. Eine individuelle Energieberatung kann hier abhelfen.

Das GEG schreibt mir die Wärmepumpe vor. --> Falsch

Das GEG schreibt auch bei Heizungshavarie nach dem 30.06.2028 keine Heizungsart vor, solange keine fossilen Brennstoffe genutzt werden. Neben der Wärmepumpe und dem Wärmenetzanschluss bestehen noch einige andere Möglichkeiten, die Heizungsanlage mit 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben. Auch hierzu berät ein Energieberater individuell und hilft, die effizienteste Lösung zu finden.

H2-Ready Gasheizungen erfüllen die Anforderungen des GEG --> Richtig, aber

Wasserstoff, mit welchem so genannte H2-Ready Heizungen zukünftig potenziell betrieben werden können, ist für den Verbrauch im privaten Heizungskeller zu knapp und teuer. Der potenzielle Wasserstoffbedarf liegt etwa viermal höher als die potenzielle Wasserstoffverfügbarkeit. Damit wären Importe nötig, was den Wasserstoff deutlich teurer macht. Außerdem ist die Effizienz von Wasserstoffverheizung als Brennstoff im Gegensatz zur Nutzung des erneuerbaren Stroms zum Beispiel durch eine Wärmepumpe deutlich schlechter. Daher raten Bundesverbände von der Nutzung von Wasserstoff als Brennstoff im privaten Wohngebäudebereich ab.

Was kann ich tun, um mich auf die Kommunale Wärmeplanung vorzubereiten?

Eine Energieberatung ist immer sinnvoll, wenn die Heizung schon älter als 10 Jahre ist oder größere Reparaturen anstehen. Im Landkreis Nienburg/Weser werden Energieberatungen von der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. im Rahmen der Kampagne „Energiewende Zuhause“ in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen angeboten und kosten 40 €. 

Anmeldungen sind jederzeit möglich unter 05021 843 66 00 oder an info@klimaschutzagentur-mittelweser.de


Bei Fragen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung
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Online finden Sie weitergehende Informationen auf den
Websites der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
Amalie-Thomas-Platz 4
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Web: www.klimaschutzagentur-mittelweser.de
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