Frei parken in Nienburg für Elektrofahrzeuge !!!

Die Stadt Nienburg hat als eine der ersten Kommunen in Deutschland einen konkreten Schritt in Richtung Klimaschutz unternommen und das im März 2015 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Förderung der Elektromobilität umgesetzt. Seit dem 19. November 2015 dürfen Elektrofahrzeuge im Gebiet der Stadt Nienburg auf unbeschrankten Parkplätzen gebührenfrei parken. Es muss also kein Parkticket erworben werden, sondern die Parkscheibe muss verwendet werden. Dabei ist die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten.

 

Elektrofahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge (PKW, Leichte Nutzfahrzeuge und Zweiräder) und von außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge (sgn. Plug-In-Hybride) mit einer Kohlendioxidemission von maximal 50g/km oder elektrischer Reichweite von mindestens 40km sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.  Zur Zeit sind im Landkreis Nienburg über 60 dieser Fahrzeuge unterwegs.

 

Mit dieser Entscheidung setzt die Stadt Nienburg, zeitlich passend zur Weltklimakonferenz in Paris, ein Zeichen zur CO2-Reduktion, denn Elektrofahrzeuge sind nicht nur geräuscharm, sondern stoßen auch keine Schadstoffe aus. Im Gegensatz zum klassischen Verbrennungsmotor, der nur 30% der eingesetzten Energie für den Antrieb des Autos nutzt, sind es beim Elektromotor über 90%.

 

Mit der Entscheidung zur Änderung der Gebührenordnung geht die Stadt Nienburg in den gleichen Weg wie z.B. die Hansestadt Hamburg. In weiteren niedersächsischen Städten wie Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg und Hannover sind ähnliche Regelungen in Planung.

Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
Marienstr. 15
31582 Nienburg/Weser

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